Blog

Streitige Scheidung wegen Verschuldens in Österreich: Eheverfehlungen, Frist und anwaltliche Vertretung

Scheidungen in Österreich 2025: ein kurzer Blick auf die Zahlen
Nach den vorläufigen Daten von Statistik Austria wurden im Jahr 2025 in Österreich 14.895 Ehen rechtskräftig geschieden. Gleichzeitig wurden 44.502 Ehen geschlossen. Gegenüber 2024 gab es damit sowohl weniger Eheschließungen als auch leicht weniger Scheidungen. Diese Zahlen betreffen allerdings alle gerichtlichen Ehescheidungen und nicht speziell einvernehmliche Scheidungen.

Wann ist eine Scheidung wegen Verschuldens in Österreich möglich?

Eine streitige Scheidung wegen Verschuldens setzt mehr voraus als bloße Konflikte oder eine allgemeine Entfremdung in der Ehe. Maßgeblich ist, ob eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

Wichtig ist dabei: Nicht jede einzelne Verfehlung führt automatisch zur Scheidung. Entscheidend ist, ob das beanstandete Verhalten tatsächlich zur tiefen und unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Welche Eheverfehlungen kommen in Betracht?

Es kommen beispielhaft (nicht abschließend) insbesondere folgende Verhaltensweisen in Betracht:

  • Ehebruch
  • sonstige Treuepflichtverletzungen
  • körperliche Gewalt
  • Verletzung der Unterhaltspflicht
  • eigenmächtige Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft
  • Verletzung der Beistandspflicht

Bei Ehebruch ist besonders zu prüfen, ob gerade dieses Verhalten zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

Wann ist die Scheidung wegen Verschuldens ausgeschlossen?

Zwei Punkte sind hier besonders wichtig: Verzeihung und Fristablauf.

Wer die Eheverfehlung des anderen verziehen hat oder sie ersichtlich nicht als ehezerstörend empfunden hat, kann sich auf diesen Scheidungsgrund grundsätzlich nicht mehr stützen. Daneben gilt eine sechsmonatige Klagsfrist ab Kenntnis des Scheidungsgrundes. Bei fortgesetztem ehewidrigem Verhalten wird für den Fristbeginn auf die letzte Verfehlung abgestellt.

Gerade dieser Punkt ist in der Praxis oft entscheidend: Wer zu lange zuwartet, riskiert, dass der Verschuldensvorwurf nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann.

Wie läuft das Verfahren ab?

Zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder gehabt haben. Die Klage muss einen Scheidungsantrag, die Gründe für die Scheidung und die entsprechenden Beweismittel enthalten.

Zu Beginn der Verhandlung wird das Gericht idR auf eine "Versöhnung" hinwirken versuchen und auf Beratungsangebote, insbesondere Mediation, hinweisen. Wird doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden, kann das streitige Verfahren unterbrochen werden. Kommt es zu keiner Einigung, endet das Verfahren mit einem Scheidungsurteil.

Braucht man für die streitige Scheidung einen Anwalt?

In erster Instanz besteht keine generelle Anwaltspflicht. Eine Partei kann daher grundsätzlich auch selbst vor Gericht handeln. Für Ehesachen gilt aber die relative Anwaltspflicht: Wenn sich eine Partei vertreten lässt, muss dies durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Anders ist es im Rechtsmittelverfahren vor höheren Gerichten: Dort gilt die absolute Anwaltspflicht. Wer gegen ein Scheidungsurteil Berufung erheben will, muss daher einen Rechtsanwalt beiziehen.

Fazit

Die streitige Scheidung wegen Verschuldens ist in Österreich an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Entscheidend ist nicht bloß, dass die Ehe gescheitert ist, sondern ob eine schwere Eheverfehlung oder ein entsprechendes Verhalten die Ehe schuldhaft tief zerrüttet hat. Ebenso wichtig sind die Klagsfrist und die Frage der Verzeihung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Darstellung erfolgt in zusammengefasster Form und kann eine Prüfung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Aus den Inhalten dieses Blogs kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden.

Scheidung wegen Verschuldens in Österreich: Wann Eheverfehlungen rechtlich zählen

Ist Ehebruch in Österreich automatisch ein Scheidungsgrund?

Nein. Ehebruch ist kein absoluter Scheidungsgrund. Es muss geprüft werden, ob er tatsächlich zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Wie lange hat man für eine Scheidung wegen Verschuldens Zeit?

Die behauptete Eheverfehlung muss grundsätzlich binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes mit Klage geltend gemacht werden. Bei fortgesetztem Verhalten wird auf die letzte Verfehlung abgestellt.

Kann eine Scheidungsklage wegen Verschuldens auch abgewiesen werden?

Ja. Wird das behauptete Verschulden nicht bewiesen oder reicht das Verhalten rechtlich nicht aus, kann die Klage abgewiesen werden.

Kann die beklagte Partei Mitverschulden geltend machen?

Ja. Die beklagte Ehegattin oder der beklagte Ehegatte kann einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage erheben, wenn sie oder er der Ansicht ist, dass die andere Partei das Verschulden am Scheitern der Ehe trägt.

     
    Formular schließen | Zur Startseite