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Seitensprung bei Scheidung: Wann zählt er als Verschulden?

Einleitung und Einordnung

Manche Mandantinnen/Mandanten gehen davon aus, dass ein Ehebruch im Scheidungsverfahren automatisch dazu führt, dass der untreue Ehepartner das überwiegende Verschulden an der Scheidung trägt.

Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zeigt jedoch, dass diese Annahme zu kurz greift. Entscheidend ist nicht allein die Tatsache eines Ehebruchs, sondern wann dieser im Verhältnis zur Zerrüttung der Ehe erfolgt ist.

Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des OGH spielt ein Ehebruch, der erst nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe begangen wurde, bei der Verschuldensabwägung und insbesondere bei der Frage der Zuweisung eines überwiegenden Verschuldens regelmäßig keine entscheidende Rolle.

Die zentrale rechtliche Frage lautet daher immer:

Hat der Ehebruch zur Zerrüttung der Ehe beigetragen – oder ist er erst danach erfolgt?

Judikatur des OGH

Der Oberste Gerichtshof hat sich wiederholt mit der Bedeutung eines Ehebruchs im Scheidungsverfahren beschäftigt.

Ausgangspunkt der Rechtsprechung ist der Grundsatz, dass im Verschuldensscheidungsverfahren jene Eheverfehlungen maßgeblich sind, die tatsächlich zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.

In mehreren Entscheidungen stellte der OGH klar:

  • Ein Ehebruch, der erst nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe erfolgt, hat für die Verschuldensabwägung regelmäßig keine entscheidende Bedeutung).

  • Auch eine erst nach der Zerrüttung aufgenommene sexuelle Beziehung eines Ehepartners stellt keine derart schwerwiegende Eheverfehlung dar, dass dadurch das frühere Fehlverhalten des anderen Ehepartners vollständig in den Hintergrund gedrängt würde.

  • Eheverfehlungen nach Eintritt der vollständigen Zerrüttung können daher im Regelfall nicht mehr ausschlaggebend für die Frage des überwiegenden Verschuldens sein.

Diese Judikatur zeigt deutlich: Für die Beurteilung des Verschuldens ist entscheidend, welches Verhalten die Ehe tatsächlich zerstört hat.

Ergebnis

Die österreichische Rechtsprechung beantwortet die häufig gestellte Frage daher klar:

Ehebruch ist nicht automatisch Scheidungsverschulden im Sinn eines überwiegenden Verschuldens.

Entscheidend ist vielmehr regelmäßig:

  • ob der Ehebruch zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat, oder

  • ob er erst nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung erfolgt ist.

Erfolgt der Ehebruch erst zu einem Zeitpunkt, zu dem die Ehe bereits endgültig gescheitert war, kommt ihm nach der Rechtsprechung in der Regel keine entscheidende Bedeutung mehr für die Verschuldensabwägung zu.

Gerade deshalb ist im Rahmen Scheidungsverfahren immer eine genaue rechtliche Analyse der zeitlichen Abfolge und der tatsächlichen Eheverfehlungen erforderlich.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über ausgewählte gerichtliche Entscheidungen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Darstellung erfolgt in zusammengefasster Form und kann eine Prüfung des vollständigen Sachverhalts sowie der konkreten Umstände des Einzelfalls nicht ersetzen. Aus den Inhalten dieses Blogs kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden.

Weitere häufige Fragen zu Ehebruch und Scheidung

Was bedeutet „unheilbare Zerrüttung der Ehe“?

Von einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe spricht man im österreichischen Scheidungsrecht vereinfacht gesagt dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig zerstört ist und nicht mehr zu erwarten ist, dass die Ehegatten wieder zu einer funktionierenden ehelichen Gemeinschaft zurückfinden.

Für das Scheidungsverfahren ist der Zeitpunkt der unheilbaren Zerrüttung besonders wichtig.

Wie kann ein Seitensprung im Scheidungsverfahren bewiesen werden?

Der Ehebruch muss grundsätzlich von jener Partei bewiesen werden, die sich darauf beruft. Als Beweismittel kommen etwa Zeugenaussagen, Nachrichten, Fotos oder andere Umstände in Betracht, aus denen sich eine außereheliche Beziehung ableiten lässt.

Kann ich mich wegen Ehebruch ("Seitensprung") meines/meiner Partner:in scheiden lassen?

Ehebruch (ein "Seitensprung") kann eine Eheverfehlung darstellen und im Rahmen einer streitigen Scheidung als Verschuldensgrund geltend gemacht werden. Entscheidend ist jedoch, ob der Ehebruch tatsächlich zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.

Hat Ehebruch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt?

Nein. Der Kindesunterhalt richtet sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern. Ein Seitensprung hat darauf in der Regel keinen Einfluss.

Führt ein Ehebruch zur alleinigen Obsorge für das gemeinsame Kind?

Für Entscheidungen über Obsorge und Kontaktrecht ist allein das Kindeswohl maßgeblich. Ein Ehebruch (Seitensprung) zwischen den Eltern ist dafür in der Regel nicht entscheidend.

Ist Ehebruch in Österreich strafbar?

Nein. Ehebruch ist in Österreich kein Straftatbestand. Er kann jedoch im Scheidungsverfahren als Eheverfehlung berücksichtigt werden.

     
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