Einordnung und Einleitung
Im Familienrecht geht es oft um Zeit und Sicherheit. Wenn ein Gericht anordnet, dass ein Dokument (z. B. ein Reisepass) abgegeben werden muss, dient dies oft dem Schutz des Kindes – etwa um eine unbefugte Ausreise zu verhindern. Damit diese Anordnungen ernst genommen werden, gibt es Beugestrafen. Der OGH hat nun klargestellt, dass ein Elternteil eine solche Geldstrafe (Beugestrafe) nicht in kleinen Monatsbeträgen abzahlen darf, auch wenn das Geld knapp ist. Es gibt es keinen gesetzlichen Spielraum für Ratenzahlungen.
Sachverhalt
Der Fall aus der Praxis: Ein Vater wurde gerichtlich dazu verpflichtet, den ägyptischen Reisepass seines Kindes bei Gericht zu hinterlegen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, verhängte das Gericht eine Beugestrafe von EUR 2.500,00 .
Der Vater weigerte sich jedoch weiterhin, den Pass abzugeben. Stattdessen beantragte er, die Strafe in monatlichen Raten von nur 30 Euro abzuzahlen. Er begründete dies mit seinem geringen Einkommen von rund 1.330 Euro im Monat. Er argumentierte, die sofortige Zahlung sei eine „besondere Härte“ für ihn.
Ergebnis
Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Die Begründung ist für den Alltag im Familienrecht richtungsweisend:
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Keine Strafe, sondern ein „Druckmittel“: Eine Beugestrafe ist im rechtlichen Sinne keine Bestrafung für ein vergangenes Vergehen. Sie ist ein Werkzeug, um jemanden dazu zu bewegen, eine Anordnung jetzt sofort zu befolgen.
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Widerspruch zum Zweck: Würde das Gericht eine Ratenzahlung von 30 Euro erlauben, verlöre das Druckmittel seine Wirkung. Der Vater könnte die Herausgabe des Passes über Jahre hinauszögern, während er die Strafe bequem „abstottert“. Das Ziel des Gerichts ist aber die zeitnahe Herausgabe des Passes.
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Kein „Rabatt“ bei geringem Einkommen: Das Gesetz sieht für solche Fälle schlicht keine Ratenzahlung vor. Da das Gericht bereits bei der Verhängung der Strafe darauf achten muss, dass die Höhe angemessen ist, gibt es im Nachhinein keinen Spielraum für Erleichterungen.
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Kein Entgegenkommen bei "Sturheit": Der OGH betonte besonders, dass der Vater den Pass bis heute nicht abgegeben hat. Wer eine gerichtliche Anordnung weiterhin ignoriert, kann nicht gleichzeitig um Zahlungserleichterungen bitten.
Das Fazit für die Praxis
Wer gerichtliche Auflagen im Familienrecht ignoriert, kann sich nicht auf seine schlechte finanzielle Lage berufen, um die Konsequenzen abzumildern. Die Beugestrafe soll „weh tun“, damit die Anordnung zum Wohle des Kindes endlich befolgt wird.