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Gerichtliche Auflagen im Familienrecht: Warum man Beugestrafen nicht „auf Raten“ zahlen kann

Einordnung und Einleitung

Im Familienrecht geht es oft um Zeit und Sicherheit. Wenn ein Gericht anordnet, dass ein Dokument (z. B. ein Reisepass) abgegeben werden muss, dient dies oft dem Schutz des Kindes – etwa um eine unbefugte Ausreise zu verhindern. Damit diese Anordnungen ernst genommen werden, gibt es Beugestrafen. Der OGH hat nun klargestellt, dass ein Elternteil eine solche Geldstrafe (Beugestrafe) nicht in kleinen Monatsbeträgen abzahlen darf, auch wenn das Geld knapp ist. Es gibt es keinen gesetzlichen Spielraum für Ratenzahlungen.

Sachverhalt

Der Fall aus der Praxis: Ein Vater wurde gerichtlich dazu verpflichtet, den ägyptischen Reisepass seines Kindes bei Gericht zu hinterlegen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, verhängte das Gericht eine Beugestrafe von EUR 2.500,00 .

Der Vater weigerte sich jedoch weiterhin, den Pass abzugeben. Stattdessen beantragte er, die Strafe in monatlichen Raten von nur 30 Euro abzuzahlen. Er begründete dies mit seinem geringen Einkommen von rund 1.330 Euro im Monat. Er argumentierte, die sofortige Zahlung sei eine „besondere Härte“ für ihn.

Ergebnis

Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Die Begründung ist für den Alltag im Familienrecht richtungsweisend:

  • Keine Strafe, sondern ein „Druckmittel“: Eine Beugestrafe ist im rechtlichen Sinne keine Bestrafung für ein vergangenes Vergehen. Sie ist ein Werkzeug, um jemanden dazu zu bewegen, eine Anordnung jetzt sofort zu befolgen.

  • Widerspruch zum Zweck: Würde das Gericht eine Ratenzahlung von 30 Euro erlauben, verlöre das Druckmittel seine Wirkung. Der Vater könnte die Herausgabe des Passes über Jahre hinauszögern, während er die Strafe bequem „abstottert“. Das Ziel des Gerichts ist aber die zeitnahe Herausgabe des Passes.

  • Kein „Rabatt“ bei geringem Einkommen: Das Gesetz sieht für solche Fälle schlicht keine Ratenzahlung vor. Da das Gericht bereits bei der Verhängung der Strafe darauf achten muss, dass die Höhe angemessen ist, gibt es im Nachhinein keinen Spielraum für Erleichterungen.

  • Kein Entgegenkommen bei "Sturheit": Der OGH betonte besonders, dass der Vater den Pass bis heute nicht abgegeben hat. Wer eine gerichtliche Anordnung weiterhin ignoriert, kann nicht gleichzeitig um Zahlungserleichterungen bitten.

Das Fazit für die Praxis

Wer gerichtliche Auflagen im Familienrecht ignoriert, kann sich nicht auf seine schlechte finanzielle Lage berufen, um die Konsequenzen abzumildern. Die Beugestrafe soll „weh tun“, damit die Anordnung zum Wohle des Kindes endlich befolgt wird.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über ausgewählte gerichtliche Entscheidungen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Darstellung erfolgt in zusammengefasster Form und kann eine Prüfung des vollständigen Sachverhalts sowie der konkreten Umstände des Einzelfalls nicht ersetzen. Aus den Inhalten dieses Blogs kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden.

Was genau ist eine „Beugestrafe“ und wie unterscheidet sie sich von einer normalen Geldstrafe?

Eine normale Geldstrafe (z. B. ein Strafzettel) bestraft ein vergangenes Verhalten. Eine Beugestrafe hingegen blickt in die Zukunft: Sie soll Sie dazu „beugen“ (also zwingen), eine gerichtliche Anordnung endlich zu erfüllen (z. B. die Herausgabe eines Reisepasses oder die Einhaltung von Besuchszeiten). Das Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Erzwingung des Gehorsams.

Warum hat der OGH die Ratenzahlung abgelehnt?

Der OGH argumentiert mit dem Zweck des Druckmittels. Wenn Sie eine Strafe von 2.500 € in winzigen 30-Euro-Raten abzahlen dürften, würde der „Druck“, die eigentliche Aufgabe (z. B. den Pass abzugeben) zu erledigen, sofort verpuffen. Eine Ratenzahlung würde das gerichtliche Druckmittel wirkungslos machen.

Ich habe kaum Einkommen – muss ich trotzdem die volle Summe sofort zahlen?

Ja. Laut OGH wird die finanzielle Situation bereits vorher geprüft, nämlich in dem Moment, in dem das Gericht die Höhe der Beugestrafe festlegt. Die Strafe muss „angemessen“ sein. Ist sie einmal rechtskräftig verhängt, sieht das österreichische Recht für Beugestrafen im Familienrecht (anders als im Strafrecht) keine nachträgliche Ratenzahlung oder Stundung vor.

Kann das Gericht mehrmals hintereinander Beugestrafen verhängen?

Ja. Wenn Sie die erste Strafe bezahlen, aber die Anordnung (z. B. Herausgabe des Kindes oder von Dokumenten) immer noch nicht erfüllen, kann das Gericht eine weitere – meist höhere – Beugestrafe verhängen. Das geht so lange weiter, bis Sie die Anordnung befolgen.

Gilt das nur für Reisepässe oder auch für das Besuchsrecht?

Das Prinzip gilt für fast alle unvertretbaren Handlungen im Familienrecht. Das betrifft insbesondere:

  • Die Herausgabe von Dokumenten oder Gegenständen des Kindes.

  • Die Einhaltung von Besuchs- und Kontaktzeiten.

  • Die Mitwirkung an einer gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung.

     
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