FAQ

Gut zu wissen

Wie kann ich einen Termin in der Kanzlei vereinbaren?

Aufgrund des hohen Telefonaufkommens bitten wir Sie, bevorzugt das Kontaktformular oder unsere E-Mail Adresse zu nutzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Wie schnell kann ich mit einer Rückmeldung rechnen?

In der Regel erhalten Sie zeitnah Rückmeldung, üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Werktagen.

Kann ich mich auch online beraten lassen?

Meine Kanzlei ist vollständig digitalisiert, weshalb ich für Sie österreichweit tätig sein kann. (Erst-)Beratungen via zB MS Teams sind heute Standard. Wenn Sie das persönliche Gespräch bevorzugen, empfange ich Sie gerne in meinen Kanzleiräumlichkeiten.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Im Zuge des Erstgesprächs schildern Sie mir Ihr Anliegen, ich verschaffe mir einen strukturierten Überblick und erläutere Ihnen die rechtlichen Optionen, die damit verbundenen Risiken sowie die nächsten sinnvollen Schritte.

Übernehmen Sie alle Mandate?

Ich erhalte zahlreiche Mandatsanfragen. Da ich meine Kapazitäten bewusst begrenze, übernehme ich ein Mandat nur, wenn ich ihm die erforderliche Zeit und Aufmerksamkeit widmen kann. Gerade familienrechtliche Angelegenheiten sind oft emotional belastend und rechtlich vielschichtig; sie verlangen eine sorgfältige, persönliche Begleitung. Ein Mandatsverhältnis kommt daher nur zustande, wenn für Ihren Fall die notwendige zeitliche Kapazität vorhanden ist und beide Seiten überzeugt sind, dass es fachlich wie menschlich passt – getragen von Vertrauen und gegenseitigem Respekt.

Was kostet eine Erstberatung?

In der Regel erfolgt die Verrechnung auf Basis eines Stundensatzes. Die konkreten Konditionen bespreche ich mit Ihnen gerne persönlich.

Arbeiten Sie auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?

Grundsätzlich erfolgt die Beauftragung direkt durch Sie als Mandant:in. Eine allfällige Deckungsübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie danach gerne selbst geltend machen; auf Wunsch stelle ich Ihnen dafür die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Eine direkte Abrechnung mit der Versicherung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Honorar und Gerichtskosten?

Das Honorar betrifft die anwaltliche Leistung – also meine Beratung, außergerichtliche Vertretung und ggf. Prozessführung. Gerichtskosten sind davon getrennt zu sehen: Sie werden vom Gericht (z. B. für Klageeinbringung, Eintragungen, Gebühren) vorgeschrieben und direkt an das Gericht zu zahlen. Beide Positionen können daher nebeneinander anfallen.

     
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