FAQ

Gut zu wissen

Wie vereinbare ich einen Termin für eine Erstberatung bei Rechtsanwältin Mag.ª Sina König in Wien?

Um eine zeitnahe und fundierte Erstberatung in meiner Kanzlei in 1040 Wien zu gewährleisten, ist eine strukturierte Terminvergabe essenziell. Da ich mir für jedes Mandat im Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht ausreichend Zeit nehmen möchte, bitte ich Sie um eine schriftliche Erstkontaktaufnahme.

So einfach buchen Sie Ihr Gespräch:

Kontaktformular: Nutzen Sie bevorzugt das Online-Formular für eine schnelle Zuordnung Ihres Rechtsgebiets.

E-Mail: Schreiben Sie mir an hallo@sinakoenig.at mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens.

Durch die schriftliche Anfrage vermeiden Sie Wartezeiten am Telefon und ich kann mich bereits vor unserem ersten Treffen optimal auf Ihre individuelle Situation vorbereiten. Ich freue mich darauf, Sie bald persönlich in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Innerhalb welcher Zeit erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Rechtsanfrage bei Mag.ª Sina König?

In meiner Kanzlei in 1040 Wien lege ich großen Wert auf eine verlässliche und strukturierte Kommunikation. Nach Ihrer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail erhalten Sie üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Werktagen eine erste Rückmeldung.

Da juristische Fristen – insbesondere im Arbeitsrecht oder im Familienrecht – oft sehr kurz bemessen sind, bemühe ich mich um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Terminanfrage für ein Erstgespräch. So stellen wir gemeinsam sicher, dass wir rechtzeitig die notwendigen Schritte für Ihren Fall einleiten können.

Muss ich für die Rechtsberatung persönlich in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, das ist nicht notwendig. Dank meiner vollständig digitalisierten Kanzlei biete ich Ihnen maximale Flexibilität. Sie können die gesamte Beratung bequem von zu Hause oder aus dem Büro wahrnehmen.

Effiziente Online-Termine: (Erst-)Beratungen führe ich standardmäßig via MS Teams oder Telefon durch.

Ortsunabhängig in Österreich: Da ich digital arbeite, betreue ich Mandanten in ganz Österreich – von Wien bis Vorarlberg.

Ihre Wahl: Sollten Sie das persönliche Gespräch in diskreter Atmosphäre bevorzugen, sind Sie in meinen Kanzleiräumlichkeiten natürlich jederzeit herzlich willkommen.

Wie läuft das Erstgespräch mit meiner Rechtsanwältin ab?

Das Ziel unseres ersten Gesprächs ist es, für Sie Klarheit und eine fundierte Strategie zu schaffen. Der Ablauf ist dabei klar strukturiert:

Schilderung Ihres Anliegens: Sie erklären mir in Ruhe den Sachverhalt. Gerne können Sie vorab Dokumente digital übermitteln.

Rechtliche Analyse: Ich verschaffe mir einen strukturierten Überblick über die Faktenlage und prüfe die aktuelle Rechtslage.

Optionen & Strategie: Ich erläutere Ihnen verständlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Konkrete Handlungsempfehlung: Gemeinsam legen wir die nächsten sinnvollen Schritte fest, damit Sie genau wissen, wie es weitergeht.

Warum ich auf Klasse statt Masse setze: Meine Kriterien für eine Mandatsübernahme

Um die höchste Qualität in der Rechtsberatung zu garantieren, entscheide ich sehr bewusst über die Annahme neuer Mandate. Da ich meine Kapazitäten gezielt begrenzt halte, stelle ich sicher, dass ich jedem Fall die erforderliche Zeit und fachliche Aufmerksamkeit widmen kann, die er verdient.

Besonders im Familienrecht (z. B. bei Trennung, Scheidung, Kontaktrecht, Obsorge oder Unterhalt) sind die Angelegenheiten oft emotional belastend und rechtlich hochkomplex. Hier ist eine sorgfältige und persönliche Begleitung durch Ihre Anwältin entscheidend für den Erfolg.

Ein Mandatsverhältnis kommt in meiner Kanzlei daher nur unter folgenden Voraussetzungen zustande:

Verfügbare Kapazität: Ich nehme ein Mandat nur an, wenn eine lückenlose und intensive Betreuung zeitlich gewährleistet ist.

Fachliche Passung: Ihr Anliegen muss in meine Kernkompetenzen fallen, um eine exzellente Vertretung zu garantieren.

Menschliches Vertrauen: Eine erfolgreiche Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen.

Nur wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass es fachlich wie menschlich passt, legen wir gemeinsam den Grundstein für eine erfolgreiche Lösung Ihres Falls.

Was kostet eine Erstberatung bei Rechtsanwältin Mag.a Sina König in Wien?

Die Kosten für ein Erstgespräch in meiner Kanzlei in 1040 Wien orientieren sich an der Dauer und dem Umfang Ihres rechtlichen Anliegens (z. B. im Familien-, Arbeits- oder Erbrecht). Transparenz ist mir wichtig: Wir besprechen das anfallende Honorar sowie mögliche Verrechnungsmodelle vorab.

Hinweis zur Terminvereinbarung: Um Ihr Anliegen effizient bearbeiten zu können, bitten ich Sie, für Terminanfragen bevorzugt das Kontaktformular oder meine E-Mail-Adresse zu nutzen. So kann ich mich optimal auf Ihr Gespräch vorbereiten und Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben.

Arbeiten Sie auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?

Grundsätzlich erfolgt die Beauftragung direkt durch Sie als Mandant:in. Eine allfällige Deckungsübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie danach gerne selbst geltend machen; auf Wunsch stelle ich Ihnen dafür die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Eine direkte Abrechnung mit der Versicherung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Honorar und Gerichtskosten?

Das Honorar betrifft die anwaltliche Leistung – also meine Beratung, außergerichtliche Vertretung und ggf. Prozessführung. Gerichtskosten sind davon getrennt zu sehen: Sie werden vom Gericht (z. B. für Klageeinbringung, Eintragungen, Gebühren) vorgeschrieben und direkt an das Gericht zu zahlen. Beide Positionen können daher nebeneinander anfallen.

     
    Formular schließen | Zur Startseite