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Patientenverfügung in Österreich richtig errichten

Patientenverfügung in Österreich richtig errichten

Mit einer Patientenverfügung kann eine Person bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen. Wirksam wird sie, wenn die betreffende Person im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Ob die Person bei der Errichtung bereits erkrankt ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt entscheidungsfähig ist.

Wer kann eine Patientenverfügung errichten?

Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person, eine Erwachsenenvertretung oder eine gesetzliche Vertretung ist nicht möglich.

Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung

Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Medizinische Behandlungen konkret bezeichnen

Die abgelehnten Behandlungen müssen konkret beschrieben werden oder sich eindeutig aus dem Zusammenhang ergeben.

Außerdem muss erkennbar sein, dass die Person die Folgen ihrer Entscheidung richtig einschätzt.

Ärztliche Aufklärung

Vor der Errichtung muss eine umfassende ärztliche Aufklärung erfolgen. Sie umfasst insbesondere die Bedeutung und die möglichen Folgen der abgelehnten Behandlungen.

Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert dabei auch die Entscheidungsfähigkeit und die Einschätzung der Folgen.

Schriftliche Errichtung

Die Patientenverfügung muss schriftlich und unter Angabe des Datums errichtet werden. Dies erfolgt zumeist vor

  • einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt,
  • einer Notarin oder einem Notar,

Dabei erfolgt auch eine rechtliche Belehrung über die Folgen der Patientenverfügung und die Möglichkeit des Widerrufs.

Wie lange gilt eine Patientenverfügung?

Eine verbindliche Patientenverfügung gilt grundsätzlich acht Jahre, sofern keine kürzere Frist festgelegt wurde.

Sie kann nach erneuter ärztlicher Aufklärung erneuert werden. Erfolgt die Erneuerung vor einer rechtskundigen Stelle, muss auch die rechtliche Belehrung wiederholt werden.

Verliert die Person ihre Entscheidungsfähigkeit und kann sie die Patientenverfügung deshalb nicht mehr erneuern, bleibt die bereits errichtete Verfügung weiterhin verbindlich.

Was gilt bei einer nicht verbindlichen Patientenverfügung?

Werden nicht alle Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt, ist die Erklärung nicht automatisch bedeutungslos.

Sie muss bei der Ermittlung des Patientenwillens berücksichtigt werden. Je stärker sie den Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung entspricht, desto größeres Gewicht kommt ihr zu.

Wann ist eine Patientenverfügung unwirksam?

Eine Patientenverfügung ist insbesondere unwirksam, wenn sie

  • nicht frei und ernstlich erklärt wurde,
  • durch Irrtum, Täuschung, List oder Zwang zustande kam,
  • einen strafrechtlich unzulässigen Inhalt hat oder
  • wegen einer wesentlichen Änderung des medizinischen Wissensstandes nicht mehr aktuell ist.

Sie verliert ihre Wirksamkeit auch, wenn sie widerrufen wird oder die Person eindeutig erkennen lässt, dass sie nicht mehr gelten soll.

Registrierung der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann in den Registern der Österreichischen Notariatskammer oder der Österreichischen Rechtsanwaltskammer registriert werden.

Dadurch kann die Verfügung im Behandlungsfall leichter und schneller aufgefunden werden.

Welche Behandlungen können abgelehnt werden?

Eine Patientenverfügung kann sich beispielsweise beziehen auf

  • Bluttransfusionen,
  • Organtransplantationen,
  • künstliche Ernährung mittels Sonde oder
  • die Verabreichung bestimmter Medikamente.

Entscheidend ist stets, dass die abgelehnten Behandlungen möglichst genau bezeichnet werden.

Fazit

Eine Patientenverfügung sichert den eigenen Willen für den Fall ab, dass eine medizinische Entscheidung später nicht mehr selbst getroffen werden kann.

Damit sie verbindlich ist, müssen die gesetzlichen Anforderungen an die ärztliche Aufklärung, die konkrete Beschreibung der Behandlungen und die schriftliche Errichtung eingehalten werden.

Eine sorgfältige rechtliche Formulierung hilft, Unklarheiten im Ernstfall zu vermeiden.

Sie möchten eine Patientenverfügung errichten oder eine bestehende Verfügung überprüfen lassen? Gerne berate ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Darstellung erfolgt in zusammengefasster Form und kann eine Prüfung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Aus den Inhalten dieses Blogs kann keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Person bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnt. Sie wird wirksam, wenn die Person im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Wer kann eine Patientenverfügung errichten?

Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Die Person muss im Zeitpunkt der Errichtung entscheidungsfähig sein. Eine Errichtung durch eine bevollmächtigte Person oder eine Erwachsenenvertretung ist nicht möglich.

Muss man für eine Patientenverfügung bereits erkrankt sein?

Nein. Eine Patientenverfügung kann unabhängig davon errichtet werden, ob die betreffende Person gesund oder bereits erkrankt ist. Entscheidend ist ihre Entscheidungsfähigkeit bei der Errichtung.

Welche Voraussetzungen gelten für eine verbindliche Patientenverfügung?

Die abgelehnten medizinischen Behandlungen müssen konkret beschrieben sein oder sich eindeutig aus dem Zusammenhang ergeben. Zusätzlich sind eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie die schriftliche Errichtung vor einer gesetzlich vorgesehenen rechtskundigen Person erforderlich.

Wie lange ist eine verbindliche Patientenverfügung gültig?

Eine verbindliche Patientenverfügung gilt grundsätzlich acht Jahre, sofern keine kürzere Frist festgelegt wurde. Sie kann nach erneuter ärztlicher Aufklärung erneuert werden.

Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Ja. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Sie verliert ihre Wirksamkeit auch dann, wenn die Person eindeutig erkennen lässt, dass sie nicht mehr daran festhalten möchte.

Kann eine Patientenverfügung registriert werden?

Ja. Eine Patientenverfügung kann in einem Patientenverfügungsregister der Österreichischen Notariatskammer oder der Österreichischen Rechtsanwaltskammer registriert werden. Dadurch kann sie im Behandlungsfall leichter aufgefunden werden.

Patientenverfügung im medizinischen Notfall?

Eine medizinische Notfallversorgung darf nicht dadurch verzögert werden, dass zunächst nach einer Patientenverfügung gesucht wird.

Gefährdet die Suche das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Person ernstlich, bleibt die notwendige Notfallversorgung unberührt.

     
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