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Kindesunterhalt zu spät gezahlt? Warum Verzugszinsen fällig werden

Wenn Kindesunterhaltszahlungen ausbleiben, entsteht für den Berechtigten nicht nur eine Versorgungslücke, sondern auch ein rechtlicher Anspruch auf Zinsen. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer aktuellen Entscheidung (OGH 28.10.2025, 3 Ob 82/25t) klargestellt hat, gelten für rückständigen Geldunterhalt dieselben Regeln wie für jede andere Geldforderung: Es fallen Verzugszinsen an.

Die wichtigsten Punkte der Entscheidung im Überblick:

  • Automatischer Zinslauf: Verzugszinsen stehen dem Unterhaltsberechtigten ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit zu. Da Unterhalt üblicherweise im Vorhinein fällig ist, beginnt der Zinslauf jeweils am Monatsersten.

  • Keine Mahnung erforderlich: Anders als in vielen anderen Rechtsbereichen muss der Unterhaltsschuldner nicht erst gemahnt werden. Der Verzug tritt „automatisch“ mit dem Verstreichen des Fälligkeitstages ein.

  • Zinsstaffel statt Gesamtsumme: Für die Exekution ist es nicht notwendig, dass im Gerichtsbeschluss (Titel) bereits ein ausgerechneter Gesamtbetrag der Zinsen steht. Es reicht aus, dass die Zinsen in Form einer sogenannten „Zinsstaffel“ (gestaffelt nach den jeweiligen Monatsbeträgen) zugesprochen werden.

Diese Entscheidung stärkt die Position der Unterhaltsberechtigten erheblich, da sie eine unkomplizierte Durchsetzung der Zinsen ermöglicht, ohne vorab formelle Mahnschritte setzen zu müssen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über ausgewählte gerichtliche Entscheidungen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Darstellung erfolgt in zusammengefasster Form und kann eine Prüfung des vollständigen Sachverhalts sowie der konkreten Umstände des Einzelfalls nicht ersetzen. Aus den Inhalten dieses Blogs kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden.

     
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