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Regelbedarfsätze 2026

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat im Dezember 2025 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben – unter Berücksichtigung der Empfehlung vom März 2022, die auf der Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums 2021 basierte.

Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026 und werden jährlich per 01.01. angepasst.

 

Altersgruppe

Regelbedarfsätze

0 bis 5 Jahre EUR 360,00
6 bis 9 Jahre EUR 460,00
10 bis 14 Jahre EUR 560,00
15 bis 19 Jahre EUR 700,00
20 Jahre oder älter EUR 800,00
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über ausgewählte gerichtliche Entscheidungen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Die Darstellung erfolgt in zusammengefasster Form und kann eine Prüfung des vollständigen Sachverhalts sowie der konkreten Umstände des Einzelfalls nicht ersetzen. Aus den Inhalten dieses Blogs kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden.

     
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